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Unterstützung

Aufklärend. Erleichternd. Helfend.

Sie waren stationär im Uni-Klinikum Erlangen, wurden in dieser Zeit mitbehandelt durch die Physikalische und Rehabilitative Abteilung mit Physikalischer Therapie, Physiotherapie oder Ergotherapie und wollen diese Behandlung zu Hause ambulant fortsetzen?

Nähere Informationen, welche Möglichkeiten der ambulanten Weiterbehandlung es gibt, finden Sie unter ambulante / stationäre Weiterbehandlung.

Physiotherapie:

Zentralverband der Physiotherapeuten/ Krankengymnasten e.V.: www.zvk.org

Deutsche Therapeutenauskunft: www.deutsche-therapeutenauskunft.de

Ergotherapie:

Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (Therapeutensuche): www.dve.info

Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.:
www.bed-ev.de

Logopädie:

Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.: www.dbl-ev.de

 

Es gibt noch weitere Möglichkeiten der Verordnung:

  • Funktionstraining bzw. Rehabilitationssport (z. B. Herzsportgruppen)

    Das sind Sport- oder Gymnastikgruppen, die meist 1-2 x/Woche auf dem Trockenen oder im Wasser stattfinden. Die Gruppen bedürfen einer Anerkennung durch die Kostenträger. Sie werden von speziell weitergebildeten Therapeuten geleitet, die an die Erkrankung angepasste Übungen durchführen. Die Verordnung kann je nach Erkrankung und zuständigem Kostenträger für unterschiedlich lange Zeiträume ausgestellt werden und muss von der Krankenkasse oder Rentenversicherung genehmigt werden. Wenn Sie die Verordnung erhalten haben, müssen Sie sich eine geeignete Gruppe suchen und anfragen, ob Plätze frei sind. Meist wird bei der Anmeldung nach Arztberichten gefragt, in denen die Therapeuten Anhaltspunkte über Ihre individuellen Probleme und Ihre individuelle Belastbarkeit finden.

    Weitere Informationen finden Sie unter:
    Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - Rehabilitationssport und Funktionstraining/
    und bei Ihrer Krankenkasse und Rentenversicherung.
  • Das Rezept für Bewegung:

    Bei der Verordnung vermerkt Ihr Arzt auf dem Rezept die Empfehlung für eine bestimmte Sportart. Anschließend können Sie sich im Internet unter Sportprogesundheit über spezielle wohnortnahe Kurse informieren, die das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ erhalten haben. Nach dem Kurs reichen Sie das Rezept mit einer Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, die den Kurs finanziell fördern kann.

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann beantragt werden:

  • Direkt nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, als sog. AHB = Anschlussheilbehandlung
    Den Antrag muss Ihr Stationsarzt während des Krankenhausaufenthalts stellen. Hilfe bekommt er meist vom Sozialdienst, der sich mit Ihnen wegen der Formalitäten und der Rehaklinik, in der die Rehabilitationsmaßnahme stattfinden soll, in Verbindung setzt.
  • Ohne vorherigen stationären Krankenhausaufenthalt
    sog. HB = Heilbehandlung, z. B. wenn
    a.  Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist – Reha vor Rente
    b.  Ihre selbstständige Lebensführung gefährdet ist – Reha vor Pflege
    Den Antrag muss Ihr Hausarzt stellen.

Wenn Sie noch berufstätig sind, ist Ihre Rentenversicherung zuständig. Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, die Unfallversicherung und in den übrigen Fällen mit wenigen Ausnahmen Ihre Krankenversicherung. Diese Kostenträger haben unterschiedliche Antragsformulare.

Wenn Sie Informationen, Unterstützung oder Beratung brauchen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
    Linienstraße 131
    10115 Berlin
    Telefon: 030 9210580-0
    Telefax: 030 9210580-110
    kontakt(at)vdk.de                   
    Sozialverband VdK Deutschland e.V.
     
  • Gemeinsame Reha-Servicestellen

    Mit dem Betrieb Gemeinsamer Servicestellen erfüllen die Rehabilitationsträger gesetzliche Verpflichtungen des SGB IX. Die flächendeckende Einrichtung und der Betrieb Gemeinsamer Servicestellen zielen auf eine trägerübergreifende, anbieterneutrale und verbindliche Information, Beratung und Unterstützung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen.
    Gemeinsame Reha-Servicestellen

Für eine ambulante Weiterbehandlung mit physikalischer, Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie brauchen Sie ein Rezept, eine sogenannte Heilmittelverordnung, das Ihnen Ihr Arzt (Hausarzt, Internist, Orthopäde, Neurologe,…) ausstellen muss. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist ein ganz bestimmter Vordruck vorgeschrieben (siehe unten). Für eine Diagnose dürfen 3 Rezepte mit je 6 Anwendungen Physiotherapie und 3 Rezepte mit je 10 Anwendungen Ergotherapie verordnet werden. Es ist unwichtig, ob diese Behandlungen innerhalb eines Quartals oder über zwei Quartale stattfinden. Sind mehr Behandlungen erforderlich, muss eine entsprechende Begründung auf der Verordnung stehen oder es muss eine Pause von 12 Wochen seit der letzten Anwendung vergangen sein.

Seit dem 1. Juli 2011 kann bei Vorliegen schwerer dauerhafter funktioneller/struktureller Schädigungen auch ein Antrag auf Genehmigung von langfristiger Heilmittelbehandlung gestellt werden und die Krankenkasse kann die medizinisch notwendigen Heilmittel für mindestens ein Jahr genehmigen (§ 8 Abs. 5 HeilM-RL). Bei bestimmten Erkrankungen entfällt ab dem 01.01.2017 das Antrags- und Genehmigungsverfahren (Beschluss des GBA vom 19.05.2016 [GBA - Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf] ). Dennoch ist die Verordnung für Ihren Arzt budgetrelevant, d. h. er darf nur eine bestimmte Zahl von Verordnungen in einem Quartal ausstellen.

Wenn Sie noch sehr starke funktionelle Beeinträchtigungen, z. B. in der Gelenkbeweglichkeit, der Muskelkraft oder Feinmotorik oder noch sehr starke Schmerzen haben, kann es auch sinnvoll sein, eine stationäre oder ganztägig ambulante = teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen.

Ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahme bedeutet, Sie kommen morgens zur Reha-Einrichtung oder werden dorthin gebracht und fahren am Nachmittag wieder nach Hause bzw. werden von einem Fahrdienst nach Hause gebracht.
Das Verfahren der Antragsstellung ist gleich wie bei einem stationären Aufenthalt.
Für eine solche ganztägig ambulante Maßnahme müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein wie z. B. eine nicht zu große Entfernung zur Reha-Einrichtung und weiteres.

Näheres zur Antragstellung finden Sie unter Reha-Antrag.